Veröffentlicht 14 Oct 2021

Der Zwangsversteigerungstermin - Bekanntmachung, Bietzeit, Zuschlagsverhandlung

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  • Veröffentlicht 14.10.2021 by Admin
  • Zwangsversteigerung - Der Termin
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Der Versteigerungstermin gliedert sich grundlegend in drei Teile:

 

1. Bekanntmachung

Die Bekanntmachung erfüllt an erster Stelle formale Vorgaben. Hierbei wird die Zwangsversteigerungssache aufgerufen, die Beteiligten festgestellt, das geringste Gebot ermittelt und eine Reihe an Bekanntmachungen getätigt. Dieser Teil mündet unmittelbar in die Bietzeit.

Mehr dazu in unserem Beitrag "Teil 1/3: Der Bekanntmachungsteil".

 

2. Bietzeit

Die Bietzeit ist der spannendste Teil der Versteigerung. In dieser Phase kannst du dein Gebot abgeben und weitere Objektunterlagen einsehen. 

Mehr dazu in unserem Beitrag "Teil 2/3: Die Bietzeit und der Kaufrausch".

 

3. Zuschlagsverhandlung

Du warst der Meistbietende und hast das Objekt ersteigert? Vorsicht: Das muss nicht zwingend der Fall sein! Der Meistbietende hat das Objekt nicht automatisch sicher. In der Zuschlagsverhandlung werden alle anwesenden Beteiligten angehört und es kann eine Zuschlagsversagung beantragt werden.

Was zu einer Versagung führen kann und wie es nun weitergeht, erfährst du in unserem Beitrag „Teil 3/3: Die Schluss- und Zuschlagsverhandlung“.