Der Zwangsversteigerungstermin - Bekanntmachung, Bietzeit, Zuschlagsverhandlung
Der Versteigerungstermin gliedert sich grundlegend in drei Teile:
Die Bekanntmachung erfüllt an erster Stelle formale Vorgaben. Hierbei wird die Zwangsversteigerungssache aufgerufen, die Beteiligten festgestellt, das geringste Gebot ermittelt und eine Reihe an Bekanntmachungen getätigt. Dieser Teil mündet unmittelbar in die Bietzeit.
Mehr dazu in unserem Beitrag "Teil 1/3: Der Bekanntmachungsteil".
2. Bietzeit
Mehr dazu in unserem Beitrag "Teil 2/3: Die Bietzeit und der Kaufrausch".
3. Zuschlagsverhandlung
Was zu einer Versagung führen kann und wie es nun weitergeht, erfährst du in unserem Beitrag „Teil 3/3: Die Schluss- und Zuschlagsverhandlung“.
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